Paradoxe Welt!
Heute schreibt das Hamburger Abendblatt:
"Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Revisionsklage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab."Ist das so?
Hätten die Richter einmal miterlebt, wieviel Schmerz und Tränen bei den Frauen freigesetzt werden können, wenn sie eine wirklich absichtslose Yoni-Heilmassage erfahren, würden sie eine Tantra-Heilmassage wohl nicht so leichtfertig als "sexuelles Vergnügen" aburteilen.
Die Tabuisierung von Sexualität stellt m. E. weiterhin das größte Hindernis auf dem Weg zur Heilung der "Schmerzkörper" (nach Eckhart Tolle) und des Menschen und all der jahrtausendelangen schlimmen Erfahrungen dar, die in den Genitalien gespeichert sind.
Die liebevolle und absichtslose Berührung einer Tantramassage kann bei der Heilung helfen und Vergnügen entstehen lassen - aber warum muß das besteuert werden? Ebenso könnte der Staat auch Unglücklichsein, Erfolglosigkeit und Depressionen besteuern ...
... kopfschüttelnd .... ###BLANK###